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F-Exx 8.0 C

F-Exx 8.0 C

F-Exx 8.0 C - der Auto-Feuerlöscher für Pkw, Lkw und Garage - frostsicher bis -20° C. Der F-Exx 8.0 C ist frei von Treibgasen, Aerosolen und Pressluft. Das Produkt kann bei Temperaturen von -20°C bis zu 70°C verwendet werden. Der Einsatz in geschlossenen Räumen ist möglich, da bei Gebrauch keine Treibgase die Atemluft verdrängen. Dies und die kompakte Größe des Produktes machen ihn zum optimalen Auto-Feuerlöscher für die Bereiche PKW, LKW oder Garage. Mit der leichten, intuitiven Handhabung, der Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen und dem geringen Gewicht von 1500g eignet sich der F-Exx 8.0 C auch für unerfahrene Anwender. Das Produkt hat eine Haltbarkeit von drei Jahren. Funktionstemperatur -20°C bis 70°C Mindesthaltbarkeit 3 Jahre, wartungsfrei Sonstiges Für elektrische Anlagen bis 1000 V anwendbar (Mindest-Sprühabstand 1 m) Brandklasse: A, B mit Löschleistung 3A, 21B, 15F Gesamthöhe: 360 mm Gewicht: 1,5 kg Inhalt (netto): 800 ml Flüssigkeitsdruck: ca. 2 bar (reiner Flüssigkeitsdruck, kein Gasdruck) Wurfweite: ca 4,5 m Sprühzeit: ca. 18 Sek. Treibmittel: Elastomer-Kraftkörper (kein Gas) Löschmittel: Löschschaum: MOUSSEAL®-CF F-20 synthetisches wasserfilmbildendes Schaummittel (AFFF)
Gasdetektion

Gasdetektion

Zum Schutz von Personen und Gebäuden werden ständig verbindliche Normen erlassen, um die Gefahren durch Gase und Dämpfe rechtzeitig zu erkennen. Da der Mensch nicht in der Lage ist, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen, sind Warninstrumente – zur Gasdetektion – erforderlich. Für stationäre und tragbare Gaswarngeräte gelten europaweit Normen für die Tauglichkeit und die Wartungsanforderungen von Gaswarnanlagen. In diesen Normen sowie in den Richtlinien der Hersteller von Gaswarngeräten werden auch die fachlichen Anforderungen an das Personal, das die Gaswarnanlagen in Betrieb nimmt und wartet, festgelegt. Seit jeher werden die Mitarbeiter von IRP ständig von den Herstellern der Gaswarngeräte geschult – sowohl in technischer Hinsicht als auch in den Normen, die bei der Planung von Gaswarnanlagen berücksichtigt werden müssen.